"Eigener" Radarwagen im Kurort?

CDU regt an, gemeinsam mit einer Nachbarkommune Geschwindigkeiten zu überwachen

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat möchte prüfen lassen, ob die Gemeinde im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit selbst bei der Geschwindigkeitsüberwachung tätig werden kann. Der entsprechende Antrag soll im Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss (PBVA) beraten werden. Grund des Vorstoßes ist eine aktuelle Änderung der Verwaltungsvorschrift des Landes zum Ordnungsbehördengesetz (OBG). Damit ist die Geschwindigkeitsüberwachung auch kleineren kreisangehörigen Kommunen gestattet.

Eines der ersten Autos rollte in Bettinghausen. Vor gut 100 Jahren waren Geschwindigkeitskontrollen noch nicht nötigEines der ersten Autos rollte in Bettinghausen. Vor gut 100 Jahren waren Geschwindigkeitskontrollen noch nicht nötig

Wie die Fraktionsvorsitzende Beke Schulenburg in der Begründung für den Antrag erläutert, können sich Kommunen neuerdings unabhängig von der einzeln betrachteten Zahl ihrer Einwohner so zusammenfinden, dass sie gemeinsam den Schwellenwert nach Paragraf 48 OBG NRW überschreiten, um gemeinsam tätig zu werden. Schlussfolgerung der CDU: „Das bedeutet konkret, dass die Gemeinde Bad Sassendorf im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung durchführen dürfte.“

Wie die Fraktion erläutert, erscheine der Antrag sinnvoll. Denn seit vielen Jahren teilten Bürger immer wieder mit, dass die Verkehrssicherheit durch überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit in einigen Bereichen nicht gegeben sei. Insbesondere vor Schulen und Kindergärten oder an Bushaltestellen sei das der Fall. Polizei und Unfallforscher seien sich einig, dass vor allem flächendeckende Kontrollen zu einer angepassten Fahrweise und damit zu weniger Unfällen führten.

Die Gemeinde habe bisher die Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bei zuständigen Behörden wie dem Kreis lediglich anregen können. Berücksichtigt worden seien die Anregungen, wenn diese der Verkehrskonzeption des Kreises nicht entgegenstanden und die vorhandenen Kapazitäten eine Kontrolle zuließen. Die Chance, in der Gemeinde unmittelbar und reaktionsschnell tätig zu werden, sei damit früher nicht möglich gewesen.

Mit der geänderten Verwaltungsvorschrift zum OBG ändere sich dies. Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit dürfe die Gemeinde die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung selbst durchführen.

In ihrem Antrag betont die CDU, dass mit Bußgeldern nicht die Kassenlage verbessert werden soll. Die Praxis in anderen Kommunen zeige, dass in aller Regel beim Betrieb von Messanlagen Einnahmen und Ausgaben in etwa deckungsgleich seien. Es gehe darum, auf Sorgen der Bevölkerung zu reagieren und die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Ob die Idee einer interkommunalen Zusammenarbeit realisierbar ist, soll die Verwaltung prüfen. Dabei seien die personellen, finanziellen und organisatorischen Belange in den Vordergrund zu stellen.